Eigenkosten-Rechner 2026
Was bleibt am Ende
wirklich als Eigenanteil?
Bruttokosten minus Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuervorteil, das sind Ihre echten Kosten pro Monat.
Ihre Daten
3 Hebel die viele übersehen
1. Verhinderungspflege voll nutzen
Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr wird oft vergessen. Auch wenn die 24h-Kraft tageweise wechselt, kann das als Verhinderungspflege abgerechnet werden.
2. § 35a EStG: 20% der Kosten direkt von der Steuer
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind direkt anrechenbar, max 4.000 € pro Jahr. Bei 33.600 € Jahreskosten kommen 4.000 € zurück. Nicht zu verwechseln mit der außergewöhnlichen Belastung, beides ist kombinierbar.
3. Wohnungsanpassung-Zuschuss bis 4.180 €
Treppenlift, barrierefreies Bad, breitere Türen. Einmalig 4.180 € pro Maßnahme von der Pflegekasse, plus KfW-Zuschüsse möglich. Macht das Zuhause langfristig nutzbar.
Häufige Fragen
Eigenkosten 24h-Betreuung
Was sind die echten Eigenkosten bei einer 24-Stunden-Betreuung?
Die monatlichen Bruttokosten liegen meist zwischen 2.600 und 3.500 €. Davon wird das Pflegegeld abgezogen (347 bis 990 € je nach Pflegegrad ab PG 2). Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €, Stand 2026) bringt rechnerisch nochmal rund 295 € pro Monat. Plus Steuervorteil nach § 35a (20 %, max. 4.000 €/Jahr). Echte Eigenkosten landen oft bei 1.700 bis 2.500 € pro Monat.
Kann ich 24-Stunden-Betreuung steuerlich absetzen?
Ja, grundsätzlich auf zwei Wegen: als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG (erst über der zumutbaren Eigenbelastung als Selbstbehalt) oder als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG (20% direkt von der Steuer, max 4.000 €/Jahr). Dieselben Kosten lassen sich aber nicht doppelt geltend machen, welcher Weg günstiger ist, hängt von Einkommen und Kostenhöhe ab. Unser Rechner setzt konservativ den § 35a an. Belege aufheben und vom Steuerberater prüfen lassen.
Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung?
Die zumutbare Eigenbelastung hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Bei einem Singlehaushalt mit 50.000 € Einkommen sind es etwa 6%, also 3.000 €. Erst Kosten darüber gelten als außergewöhnliche Belastung. Bei Familien mit Kindern ist die Schwelle niedriger.
Gibt es Zuschüsse für Wohnungsanpassung?
Ja. Die Pflegekasse zahlt einmalig bis zu 4.180 € pro Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Treppenlift, barrierefreies Bad, Türverbreiterung). Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad. Die KfW fördert zusätzlich altersgerechtes Umbauen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bis 6.250 €.
Lohnt sich Pflegegrad-Erhöhung wegen der Kosten?
Definitiv. Der Sprung von PG 2 auf PG 3 bringt 252 € mehr Pflegegeld pro Monat (3.024 €/Jahr). Von PG 3 auf PG 4 nochmal 201 €. Bei sich verschlechterndem Zustand sollten Sie zeitnah einen Höherstufungsantrag stellen, das geht auch mehrmals pro Jahr.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Je nachdem wo Sie stehen, gibt es zwei Wege:
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